Patientenverfügungen

Hinterlegung

Schicken Sie uns das handsignierte Original per Post und wir hinterlegen dieses gegen eine einmalige Gebühr von CHF 60 (exkl. Mwst.). Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie einen Hinterlegungsausweis, den Sie auf sich tragen sollten, z.B. im Portemonnaie. So wird im Notfall das medizinische Personal auf Ihre Patientenverfügung aufmerksam.

 

Inbegriffen in der Hinterlegungsgebühr sind CHF 10 für eine schriftliche Erinnerung nach zwei bis drei Jahren: Darin werden wir Sie auffordern, Ihre Patientenverfügung zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern.

 

 

 

 

Formular-Vordrucke

Hier finden Sie verschiedene Vordrucke für Ihre Patientenverfügung:

 

Basler Patientenverfügung
WWW.BASLER-PATIENTENVERFUEGUNG.CH

 

Baselbieter Patientenverfügung
WWW.ARZTE-BL.CH
WWW.HOSPIZIMPARK.CH

 

GGG Voluntas
WWW.GGG-VOLUNTAS.CH

 

Patientenverfügung für das Oberwallis
PALLIATIV.notexisting@nodomain.comSZO@RSV-GNW.notexisting@nodomain.comCH

 

Patientenverfügung SRK
WWW.PATIENTENVERFÜGUNG-SRK.CH

 

Patientenverfügung FMH
WWW.FMH.CH

 


Download

Hier finden Sie Formulare für kostenlose Änderungen an Ihrer Patientenverfügung. Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden diese eigenhändig unterschrieben an unsere Adresse:


Stiftung MNZ - Medizinische Notrufzentrale
Lindenhofstrasse 30
4052 Basel

oder per E-Mail an: info@mnzbasel.notexisting@nodomain.comch

 

Formulare:


 

Hinterlegung: So gehen Sie vor:

  1. Erstellen Sie Ihre Patientenverfügung selber oder lassen Sie sich von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin bzw. GGG Voluntas beraten.
  2. Wenn Sie die Verfügung online erstellen, drucken Sie diese aus.
  3. Datieren und unterzeichnen Sie Ihre Patientenverfügung handschriftlich.
  4. Machen Sie so viele Kopien wie nötig; beispielsweise für Vertrauensperson(en), Hausarzt und Angehörige.
  5. Schicken Sie das Original in einem verschlossenen Couvert an:
    MNZ - Stiftung Medizinische Notrufzentrale, Lindenhofstrasse 30, 4052 Basel.
  6. Sie erhalten per Post die Rechnung und den Hinterlegungsausweis.
  7. Nach zwei bis drei Jahren werden Sie schriftlich daran erinnert, Ihre Verfügung zu zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern.